Ladeinfrastruktur „as a Service“ für Ihre Immobilien

Im Zuge des Ausbaus der Elektromobilität in Deutschland kommt der Ladeinfrastruktur (LIS) eine entscheidende Rolle zu. Die Bundesregierung begegnet dieser Herausforderung im Oktober 2022 mit dem richtungsweisenden Masterplan Ladeinfrastruktur II. Der Plan fordert „eine ausreichende Zahl von Ladepunkten im öffentlichen wie im nicht öffentlichen Bereich“ zu etablieren (ebd., S. 10), die dem Fahrzeughochlauf vorausgehen soll. Konkrete Ziele für die Anzahl der öffentlichen Ladepunkte sowie die Anzahl der Elektrofahrzeuge sind ebenfalls definiert worden:

Bis 2030 sollen deutschlandweit eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte für bis dahin fünfzehn Millionen Elektrofahrzeuge zur Verfügung stehen. Trotz fehlender Vorgaben muss selbstverständlich auch die Anzahl der nicht öffentlichen Ladepunkte dieser Menge an E-Fahrzeugen gerecht werden, weil die meisten Menschen nicht vorwiegend unterwegs, sondern zuhause oder am Arbeitsplatz laden wollen. Zum Erreichen der ehrgeizigen Ziele muss demnach neben Ladepunkten im öffentlichen Raum und großen Ladeparks, die sich etwa an Autobahnraststätten befinden, in hohem Maße auch auf Immobilien aller Art zurückgegriffen werden. Hierbei geht es nicht nur um solche, die – wie etwa Parkhäuser oder Einkaufszentren – öffentlich erreichbar sind, sondern auch um nicht öffentlich zugängliche Gebäude – also Mehrfamilienhäuser, Unternehmenssitze und Hotels.

 

Herausforderungen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Immobilien

Die Investitionsvolumina für Anbieter von Ladeinfrastruktur bleiben jedoch nach wie vor in jedem Anwendungsfall sehr hoch – ein Fakt, der sich gegenwärtig in Nachfinanzierungen bei vielen Anbietern widerspiegelt. Gleichzeitig bleibt das Akquirieren von Fördermitteln für LIS kompliziert: Die Programme sind hochgradig dynamisch und das Einpreisen der Gelder somit sehr schwer.

Hinzu kommen für den Immobiliensektor immer weitreichendere politische Richtlinien sowie Verordnungen auf EU- und Bundesebene, die die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und somit die für LIS relevanten gebäudetechnischen Systeme betreffen. In diesem Kontext ist vor allem das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur an Immobilien zu nennen, das am 5. März 2021 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf den Weg gebracht wurde. Mit dem Gesetz werden Immobilienbesitzer verpflichtet, bei Neubau oder Renovierungsarbeiten notwendige Maßnahmen für die Anbindung von LIS für Personen- und Nutzfahrzeuge zu schaffen. Die Ausprägung dieser Maßnahmen richtet sich einerseits nach den beiden Kategorien Wohngebäude und Nichtwohngebäude (Parkhäuser etc.), andererseits nach der Anzahl der dort jeweils vorhandenen Stellplätze.

Infolgedessen stehen Immobilienbesitzer, die renovieren oder neu bauen wollen, nicht nur vor zusätzlichen Kosten, sondern auch vor zeitaufwendigen Prozessen bei Fördermittelbeantragungen und der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. All dies schreckt natürlich auch diejenigen Besitzer ab, die proaktiv handeln und ihre Immobilien freiwillig auf nachhaltige Mobilität und die Zukunft vorbereiten wollen.

 

ZEITSTROMS einzigartiges Investitionsmodell bietet eine Lösung

Das einzigartige Investitionsmodell von ZEITSTROM ist speziell auf die Behebung dieser Probleme ausgerichtet: Als Full-Service-Anbieter und Investor übernimmt ZEITSTROM nicht nur Planung, Installation, Betrieb und Sicherung der Ladestationen, sondern auch die Finanzierung und somit das finanzielle Risiko. ZEITSTROM bietet somit ein Rundum-sorglos Paket – Ladeinfrastruktur „as a Service“. Dies ermöglicht gewerblichen Immobilienbesitzern, eine Renovierungsmaßnahme oder einen Neubau zu planen, ohne für die notwendige LIS eigene Mittel einzusetzen. Unsere Standortpartner profitieren aber selbstverständlich ebenso bei proaktiven Maßnahmen, die ihre Standortattraktivität und ihr ESG-Rating steigern sollen.

 

ZEITSTROM beschleunigt LIS-Ausbau in allen Bereichen

Gleichzeitig leistet ZEITSTROM mit jedem neuen Standortpartner auch einen wichtigen Beitrag bei der Erfüllung der ambitionierten Ziele der Bundesregierung – und das sowohl im öffentlichen als auch im nicht öffentlichen Bereich. Zu ZEITSTROMs Standortpartnern zählen beide: Solche mit öffentlicher LIS – etwa Parkhausbetreiber, Kliniken und Mischimmobilienbesitzer – und auch mit nicht öffentlicher LIS – Hotelbetreiber, Logistikunternehmen und Wohnquartiere. Unser innovatives Geschäftsmodell beschleunigt den Ausbau überdies, weil die gesamte Abwicklung der LIS inklusive Fördermittelbeantragung in den Händen von ZEITSTROMs Experten liegt. Die Standortpartner sparen eigene Ressourcen und können sich auf ihr jeweiliges Kerngeschäft konzentrieren.

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